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OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 170/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.09.2000 - 24 O 373/99
- OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 170/00
Papierfundstellen
- NVersZ 2001, 522
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78
Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne; …
Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 170/00
Hierfür ist in der Regel erforderlich, daß es um "umfangreicheren Grund- oder Hausbesitz" geht (BGH NJW 1979, 1650; s. auch OLG Bamberg VersR 1995, 1047 f). - OLG Bamberg, 10.03.1994 - 1 U 65/89
Abgrenzung der privaten von der beruflichen Vermögensverwaltung
Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 170/00
Hierfür ist in der Regel erforderlich, daß es um "umfangreicheren Grund- oder Hausbesitz" geht (BGH NJW 1979, 1650; s. auch OLG Bamberg VersR 1995, 1047 f). - LG Koblenz, 19.04.1991 - 2 O 40/91
Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 170/00
Wenn der Kläger nunmehr die Schadensersatzansprüche gegen den Erwerber der Halle geltend machen will, die dieser im Vertrag vom 23. April 1999 "im Grundsatz" anerkannt hat, so handelt es sich dementsprechend um einen Versicherungsfall, der nicht dem privaten Lebensbereich des Klägers zuzurechnen ist (vgl. hierzu Harbauer a.a.O., der zustimmend auf eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz in r + s 1992, 57 hinweist, in der eine vergleichbare Situation vorlag).
- OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
Einordnung einer selbständigen Tätigkeit in den Risikoausschluss einer …
Die steuerrechtliche Einordnung besagt ebenso wenig etwas für die handelsrechtliche nach §§ 230 ff HGB (…vgl. Münchener Kommentar, a. a. O., Rdnr. 75) wie für die versicherungsrechtliche nach § 25 ARB (vgl. BGH VersR 1978, 816, 817; OLG Köln r+s 2001, 421, 422). - LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 270/06
Berufung auf den Ablauf der Jahresfrist für die Einholung des ärztlichen …
Erst recht reicht es nicht aus, dass die Beklagte noch einmal in eine sachliche Prüfung eingetreten ist, da andernfalls dem Versicherer die Möglichkeit einer Kulanzleistung genommen würde (OLG Koblenz NVersZ 2001, 522; OLG Hamm r + s 1997, 130; OLG Frankfurt VersR 2001, 1270).